Niedergelassene Mediziner betreiben Ihre Arztpraxen bereits seit vielen Jahren zunehmend in Form von:
Einzelpraxen bilden heute eine deutliche Ausnahme.
Die Vorteile der selbstständigen Berufsausübung in kollegialen Zusammenschlüssen liegen insbesondere in:
Demgegenüber stehen jedoch auch einige Punkte mit Konfliktpotential, da in Partnerschaften die sog. „Selbstständigkeit“ nicht mehr gleichzeitig auch „Selbstbestimmtheit“ bedeutet und die persönlichen Positionen, Wahrnehmungen, Wünsche und Bedürfnisse individuell untereinander sehr abweichen können.
Hier einige „klassische“ Beispiele:
Häufig kommt es zu Differenzen in den Vorstellungen und Plänen einer zukunftsorientierten Weiterentwicklung der Praxis bei:
Diese Liste der Konfliktfelder ließe sich um einige weitere Punkte erweitern! Vielleicht auch um Ihren Eigenen!?
Wichtig ist es zu erkennen, dass Konflikte sinnvoller Weise frühzeitig erkannt, benannt und bearbeitet werden sollten!
Unterschwellige, unter dem Tisch gehaltene Konflikte, vergrößern sich erst leise und eskalieren dann meist sehr laut auf einer Stufe, bei der der Gang zum Gericht bei höchstmöglichem Kosteneinsatz und Praxis-Imageverlust am Ende zu einem verbindlichen Urteil führt, welches in seiner Konsequenz keine der beteiligten Parteien so gewollt hat. Denn ein Gerichtsurteil schafft Fakten!
Standes-Recht, K(Z)V-und Zulassungs-Recht, sowie das Steuer-Recht sind oft betroffen und führen die Zukunft der Praxis auf „die hohe See“ …
Auch das Standing der Praxis gegenüber Kreditinstituten oder externen Investoren ist in Gefahr, wenn der Konflikt erst einmal öffentlich gerichtlich bekannt gegeben wurde. Ratings verschlechtern sich, Folgekredite können sich verteuern.
Einer diskreten internen Lösungsmöglichkeit sollte hier ganz eindeutig der Vorzug gegeben werden.
Die selbstständige Ausübung des ärztlichen Berufes in Form der Niederlassung ist – nach meiner mehr als 30-jährigen Beratungskenntnis im Heilwesen – immer langfristig angelegt. Beteiligte Praxispartner beabsichtigen ihre berufliche Tätigkeit bis in den Ruhestand (und teilweise darüber hinaus). Aus diesem Grunde ist die Trennung von Praxispartnerschaften nicht zielführend und nur der „letzte“ Ausweg! Vielmehr ist der Erhalt und die Fortsetzung der Praxis von sehr großer Bedeutung; oft auch zur Weitergabe des eigenen Praxisanteils innerhalb der eigenen Familie; an die Kinder. Somit ist es ausgesprochen wichtig, eine Lösung zu finden, um die Fortführung der Praxis zu ermöglichen.
Und sollte dies ergebnishaft nicht mehr möglich sein, so kann im Rahmen einer Wirtschafts-Mediation zumindest eine Lösung gefunden und vereinbart werden, die für die Beteiligten eine wirtschaftlich vernünftige und nachhaltige Perspektive beschreibt und beschreiten lässt.
Die Kostenfrage!
Prozesskosten versus Mediationskosten – der andere Ansatz:
Gerichtsverfahren, sei es vor einem Schieds- und/oder einem ordentlichem Gericht, sind mit hohen Kosten verbunden. Die Höhe der Gerichtsgebühren und / oder Rechtsanwaltshonorare richten sich nach dem sog. Streitwert der Auseinandersetzung. Im Falle von Ausscheidens-Prozessen oder Praxis-Aufteilungsverfahren wird bei der Berechnung des Streitwertes der gesamte Praxiswert ermittelt und zur Gebühren- und Honorarberechnung als Basis zu Grunde gelegt. Hierbei werden oft Werte um mehrere 100.000 EUR bis zu mehrstelligen Millionenbeträgen erreicht.
Ein Mediationsverfahren wird hingegen nach der tatsächlich aufgewandten Zeit abgerechnet.
Der Zeit-/ Kosten/-Image-Faktor in Verbindung mit der Fokussierung auf eine nachhaltige Konfliktlösung unter Berücksichtigung aller Interessen – persönlicher und wirtschaftlicher Natur, nach Innen und nach Außen – ist entscheidend bei der Wahl des richtigen Verfahrens:
Vor Gericht oder in der Mediation!?
Im Rahmen meiner Mediationen im Heilwesen; in ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ oder Krankenhäusern arbeite ich im Bedarfsfalle eng mit einem CO-Mediator zusammen, der dabei selbst als „Arzt im Ruhestand“, einen sehr großen (Führungs-) Berufserfahrungsschatz aus dem Heilwesen einbringt und dadurch meine eigene langjährige Beratungs-Berufspraxis von Medizinern in wirtschaftlichen Fragestellungen, Maßnahmen und Dispositionen, sinnvoll ergänzen kann.
Hier sind einige der Hauptmerkmale der Co-Mediation:
1. Vielfalt der Perspektiven: Die Anwesenheit mehrerer Mediatoren aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Berufszweigen ermöglicht es, verschiedene Sichtweisen und Ansätze interdisziplinär zu integrieren, was zu kreativeren und umfassenderen Lösungen führen kann.
2. Rollenverteilung: Die Mediatoren können unterschiedliche Rollen einnehmen, z. B. einen Mediator für den wirtschaftlichen Aspekt und einen anderen für die medizinischen oder berufsständischen Aspekte des Konflikts.
3. Verstärkung der Neutralität: Durch die Co-Mediation wird die Neutralität erhöht, da die Mediatoren sich gegenseitig überwachen und unterstützen, was das Vertrauen der Parteien in den Prozess stärkt.
4. Effizienz: In manchen Fällen kann die Co-Mediation auch den Prozess beschleunigen, da mehrere Mediatoren gleichzeitig an verschiedenen Aspekten des Konflikts arbeiten können.
Insgesamt ist die Co-Mediation ein äußerst effektives Werkzeug, um komplexe Konflikte zu lösen.
Als freien Kooperationspartner der Seidenkranz Consens – Kanzlei für Mediation & Konfliktmanagement stelle ich Ihnen vor und auf Wunsch für Sie an meine Seite:
Dr. med. Gerhard Dost
Zertifizierter Mediator (Univ.)
Chirurg / Unfallchirurg
Email: mediation_dr.dost@dostcompany.de
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.